Psychotherapie

Ablauf

Nachdem Sie uns kontaktiert haben, vereinbaren wir ein Erstgespräch, indem Sie Ihr Anliegen schildern können und wir gemeinsam das weitere Vorgehen besprechen.

Da der Aufbau einer guten Beziehung zwischen dem Patienten und dem Therapeuten eine wichtige Grundvoraussetzung für eine gelingende Psychotherapie ist, steht zu Beginn jeder Behandlung eine sogenannte probatorische Phase. Diese Phase dient der differenzierten und individuellen Diagnostik und der Behandlungsplanung sowie dem Beziehungsaufbau zwischen Patient*in und Therapeut*in.

Zum Ende der probatorischen Phase entscheidet der/die Patient*in (bzw. auch die Sorgeberechtigten) gemeinsam mit dem/r Therapeut*in über die Beantragung einer Psychotherapie. Die probatorischen Phase bei Erwachsenen endet derzeit bei maximal sieben Sitzungen, bei Kinder und Jugendlichen bei derzeit maximal zehn Sitzungen.

Behandlungskosten

Wir sind in der ambulanten vertragspsychotherapeutischen Versorgung zugelassen und dürfen alle Patienten behandeln, seien sie gesetzlich krankenversichert, im Rahmen der Beihilfe versichert, Versicherte von Berufsgenossenschaften, Privatpatienten oder Selbstzahler. Berufsgenossenschaften und Selbstzahler. Über die konkreten Modalitäten bitten wir Sie uns anzusprechen. Bei einer Behandlung von gesetzlich Krankenversicherten entstehen dem Patienten keine selbst zu tragenden Behandlungskosten.

 

Selbstverständlich helfen wir Ihnen auch gerne persönlich bei Ihren Fragen und Anliegen weiter.